Haus Becketal

Transparente Pflegekosten –
Ihre Sicherheit bei der Planung

Im Haus Becketal legen wir großen Wert auf Transparenz und Fairness. Die Kosten für unsere Pflegeleistungen sind mit den Pflegekassen abgestimmt und setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

✅ Pflegekosten
✅ Unterkunft und Verpflegung
✅ Investitionskosten

Unsere Preise gelten für alle Pflegegrade und beinhalten selbstverständlich Vollverpflegung sowie alle pflegerischen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.


 

Im Haus Becketal legen wir großen Wert auf Transparenz und Fairness. Die Kosten für unsere Pflegeleistungen sind mit den Pflegekassen abgestimmt und setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

✅ Pflegekosten
✅ Unterkunft und Verpflegung
✅ Investitionskosten

Unsere Preise gelten für alle Pflegegrade und beinhalten selbstverständlich Vollverpflegung sowie alle pflegerischen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.


 

Tägliche Pflegesätze (Stand: 01.03.2025)

 
 
Pflegekosten
Unterkunft
Verpflegung
Investitionsk.

Pflegegrad 1
  63,20 €
19,52 €
6,99 €
12,85 €
Pflegegrad 2
  81,03 €
19,52 €
6,99 €
12,85 €
Pflegegrad 3
  97,93 €
19,52 €
6,99 €
12,85 €
Pflegegrad 4
115,55 €
19,52 €
6,99 €
12,85 €
Pflegegrad 5
123,47 €
19,52 €
6,99 €
12,85 €

Hinweis:
In den Pflegekosten ist ein Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz in Höhe von täglich 4,34 Euro enthalten.
Die monatlichen Gesamtkosten werden auf Basis von durchshcnittlichen 30.42 Tagen berechnet.

Entlastung durch die Pflegekassen –
Die neue Pflegezuschussregelung

Seit dem 01.01.2022 unterstützt die Pflegeversicherung stationäre Pflegebedürftige zusätzlich zum regulären Leistungsbetrag mit einem prozentualen Zuschuss. Die Höhe dieses Zuschusses hängt von der Aufenthaltsdauer in der vollstationären Pflege ab:

AufenthaltsdauerZuschuss auf Eigenanteil (Pflegekosten)Monatlicher Eigenanteil
Innerhalb des ersten Jahres15 %2.608,37 €
Mehr als 12 Monate30 %2.359,36 €
Mehr als 24 Monate50 %2.027,35 €
Mehr als 36 Monate75 %1.612,35 €

Wichtig:

  • Die Zuschüsse gelten für Pflegegrad 2 bis 5.

  • Bei einem Wechsel aus einer anderen stationären Einrichtung wird die bisherige Verweildauer angerechnet.